BTI DE4610/17-1
Description des marchandises
Bauernspeck Angaben des Antragstellers: Gepökeltes, geräuchertes Fleisch von Hausschweinen. Das Erzeugnis soll ein Wasser-Protein-Verhältnis von deutlich kleiner 2,8 haben, wurde in dünne Scheiben geschnitten und in folienverschweisste 100-g-Schalen verpackt. Gem. einem vertraulich zu behandelndem Foto liegt durchwachsener Speck ohne Schwarte vor. Feststellung: Getrocknetes oder geräuchertes (siehe ZAnm 2 E Kap 02) Fleisch von Hausschweinen. Es handelt sich nicht um Bauchspeck im Sinne der ZAnm 2 A f) Kap 02, da die Schwarte entfernt wurde. Durch die zugegebene Gewürzzubereitung (zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht) wird der Charakter der Ware als Erzeugnis der Position 0210 (HS) nicht verändert (siehe ZAnm 6 b) Kap 02). Befund: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert;(...) / - Fleisch von Schweinen/ -- anderes / --- von Hausschweinen / ----- getrocknet oder geräuchert / ----- anderes / ------ ohne Knochen / ------- anderes