BTI DEBTI11875/22-1
Description des marchandises
Bei der als "Glasplatte" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Platte aus wassergewebtem, gehärteten Glas (Antragsangaben), die sich in einem pulverbeschichteten Metallrahmen befindet. Die mit dem Metallrahmen verbundene Glasplatte ist ein erkennbares Teil eines Tisches. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Bei der aus zwei verschiedenen Stoffen bestehenden Ware bestimmt das Glas im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang den Charakter der Ware. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines anderen als von den Positionen 9401 und 9402 erfassten Möbels, aus Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen. Anlage: 1 Ablichtung