BTI DEBTI18858/26-1
Description des marchandises
Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Ware aus Federn und einer anderen konfektionierten Ware, sog. Katzenspielzeug (Katzenangel), Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam an einem bedruckten Pappaufhänger zum Aufhängen an einem Verkaufsdisplay befestigt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Katzenspielangel aus Federn (Ware aus Federn): - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel, - - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger aus Federn, - - die Federn bestimmen im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter dieser Ware, - Katzenspielangel aus Spinnstoffen (andere konfektionierte Ware): - - aus einem ca. 25 cm langen Stab aus Kunststoff, - - mit einer am Stab befestigten, ca. 30 cm langen, elastischen Kordel, - - mit einem an der Kordel angebrachten Anhänger mit einer Länge von ca. 5 cm und einer Breite von ca. 6 cm; aus einfarbigen Plüschgewirken aus Spinnstoffen; am unteren Ende mit vier angenähten, ca. 7 cm langen, einfarbigen Bändern aus Geweben aus Spinnstoffen; mit Wattierungsstoff und einer Knisterfolie gefüllt, - - die Spinnstoffe bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter dieser Ware, - keine der beiden Waren (Ware aus Federn / konfektionierte Ware) verleiht der Waren- zusammenstellung den wesentlichen Charakter; die Warenzusammenstellung ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6701 / 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Ware aus Federn"