BTI DEBTI39811/19-1
Description des marchandises
Nach den Angaben des Antragstellers und des vorgelegten Warenmusters handelt es sich um entrippte, zerkleinerte Tabakblattteile. Die grünlichen, kleinen Tabakblattteile (lt. Antrag sog. Dokha-Tabak) sind lediglich getrocknet und zerkleinert worden. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und Tabakwaren handelt es sich zolltarifrechtlich um einen ohne weitere Verarbeitung zum Rauchen geeigneten Tabak. Nach den ergänzenden Angaben des Antragstellers wird der Tabak in Gebindegrößen mit 7g und 15g eingeführt . Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Anderen verarbeiteten Tabak, Rauchtabak, kein Wasserpfeifentabak, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger".