BTI DEBTI43920/22-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Korb 100SA220724005" um eine formstabile, nahezu rechteckige Handtasche (Abmessungen ca. 23 x 19 x 8 cm). Der Korpus der nicht in Handarbeit gefertigten Ware besteht aus einem Grundgerüst aus Metalldraht, das mit beigem Rattan (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. Eine Überschlagsklappe, ein Schultertrageriemen und eine Handtrageschlaufe sind aus mehrlagiger Kunststofffolie gefertigt. Der Drehverschluss und die Verbindungselemente (Ringe, Nieten, Karabiner) bestehen aus goldfarben lackierten, unedlen Metallen. Im ungeteilten Innenraum ist die Tasche mit einem beigen Spinnstoffgewebe gefüttert. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung durch die Verwendung durch die Flechtstoffe bestimmt. Eine Einreihung als Behältnis der Position 4202 kommt nicht in Betracht, da Erzeugnisse mit einer überwiegenden Außenseite aus Flechtstoffen nicht vom Wortlaut der Position 4202 erfasst werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, aus Rattan, nicht handgearbeitet".