BTI DEBTI44882/25-1
Description des marchandises
Bei den Erzeugnissen handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - vier Haarreifen aus Kunststoff, mit Spinnstoffgewebe ummantelt in zwei unterschiedlichen Dicken zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares, - 48 verschiedenfarbigen Pfeifenreinigern (Länge ca. 30 cm, Durchmesser ca. 5 mm), - zwei Pompons mit Gummiband, - zwei Schleifen aus Spinnstoffgewirke mit Gummiband, - vier Blumen aus Geweben mit Gummibändern, - zwei sog. Stretch-Überzügen aus Spinnstoffgewirke für die Haarreifen und - 20 kleinen Kunststoffperlen. Die Warenzusammenstellung dient dem Verschönern von den Haarreifen. Eine Einreihung als "Spielzeug in Aufmachung" (Position 9503) kommt nicht in Betracht, da hier lediglich bereits funktionstüchtige Haarreifen mit den beigefügten Utensilien verziert werden sollen und somit kein Herstellen (bzw. Basteln) stattfindet. Da kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar ist, ist die Warenzusammenstellung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen. Innerhalb der Unterposition bildet der Kunststoff, insbesondere aufgrund seiner Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Haarreifen. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "haarspangenähnliche Ware aus Kunststoff" einzureihen.