BTI DEBTI52882/24-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem Beachvolleyball, - - mit einer Außenseite aus zusammengenähten Kunststoffsegmenten, - - mit einem maximalen Umfang von ca. 67 cm und einem Gewicht von ca. 280 g (entspricht der Ballgröße 5; Standardgröße), - - mit einem Ventil versehen und somit aufblasbar, und - einer mechanischen Ballpumpe, - gemeinsam in einem Kunststoffbeutel verpackt. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Beachvolleyball den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für den Volleyballsport, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 6100 erfasst, aufblasbarer Ball" einzureihen.