BTI DEBTI5426/26-1
Description des marchandises
Sog. Lupendose, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware (charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) in Form einer Becherlupe (Gesamthöhe ca. 5 cm, Durchmesser ca. 8,5 cm) aus - einem durchsichtigen, teekannenartigen Glasbehälter mit einer Höhe von ca. 19,5 cm sowie - einem anschraubbaren schwarzen Kunststoffdeckel mit Handgriff (Höhe ca. 2,5 cm, Durchmesser ca. 14 cm) mit einem eingesetzten Lupenglas (Durchmesser ca. 8 cm) mit integrierter Zusatzlinse (Durchmesser ca. 2 cm), einer integrierten Platine mit LEDs zur Beleuchtung und Akku und einem im Handgriff untergebrachten USB-Anschluss sowie einem Kippschalter zum An- und Ausschalten der LEDs (zur äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Lupe stellt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Ware den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware dar. Mit dem Aufbewahrungsbehälter mit integrierter Lupe und Beleuchtung kann eingelagerter Tabak (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vergrößert betrachtet werden. Die Lupendose ist gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Beipack (ein USB-Kabel zur Stromversorgung, ein weißer anschraubbarer Kunststoffdeckel (Durchmesser ca. 13,5 cm), um das Gefäß während des Ladens geschlossen zu halten, verschiedenen beschrifteten Pappschildchen (Hybrid, Sativa, Indica) sowie ein Putztuch aus Spinnstoff) in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "optisches Instrument, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 und 9013 8040 erfasst" eingereiht.