BTI DEBTI6844/26-1
Description des marchandises
Rückenstütze, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in annähernd ovaler, ergonomisch dem Rücken angepasster Form; mit den Abmessungen (B x H) von ca. 41 cm x 37 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken; mit einer gewebten Randeinfassung, in die ein formgebender Metallrahmen eingenäht ist, - etwa in der Mitte der Vorderseite mit einem aufgenähten, gitterartigen, annähernd rechteckigen, ca. 14 cm x 20 cm großen Kunststoffpad mit Noppen; mit einer gewebten Randeinfassung, - zur Befestigung an der Rückenlehne eines Sitzmöbels auf der Rückseite mit zwei gewebten Gurtbändern und einem elastischen Band aus Geweben ausgestattet, - alle Gewebe und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - soll laut Antrag an bspw. Bürostühlen oder Autositzen befestigt werden und der Entlastung des Rückens dienen, - erfüllt weder die Bedingungen zur Einreihung als orthopädische Vorrichtung der Position 9021 noch als Massageapparat oder -gerät der Position 9019 und wird auch nicht als funktionsnot- wendiges Teil eines Sitzmöbels vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - u. a. aufgrund der Ausstattung (ohne Polster) keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich nach Form und Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die Gewebe und Gewirke aus Spinnstoffen charakterbestimmend; innerhalb der Position 6304 verleihen insbesondere im Hinblick auf den Umfang die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Rückenstütze), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"