BTI DEBTI6910/22-1
Description des marchandises
Bei der als Einhängetafel Stoff bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. 150 x 120 cm große Stecktafel, beidseitig mit Stoff in verschiedenen Farben versehen und mit einem mit Aufnahmen versehenen Metallrahmen ausgestattet. Sie wird an fahrbaren oder feststehenden Stützen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt und dient in Unterrichts- oder Seminarräumen als Präsentationsmöbel. Die Einhängetafel ist somit ein erkennbares, notwendiges Teil des Präsentationsmöbels. Bei der aus zwei unterschiedlichen Materialien (Stoff und Metall) bestehenden Ware wird der Charakter im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung durch den Stoff bestimmt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines anderen als von den Positionen 9401 und 9402 erfassten Möbels, nicht aus Metall oder Holz, nicht handgearbeitet" einzureihen.