BTI DEHH/2069/07-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, reife, getrocknete Hanfsamen (mit Perikarp) der Art Cannabis sativa, die nicht zur Aussaat sondern zur Verwendung in der Traditionellen Chinesischen Medizin bestimmt sind. Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Einfuhr) von Hanfsamen, die nicht zur Aussaat bestimmt sind, besteht die Pflicht zur Vorlage einer von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgestellten Lizenz gem. Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1673/2000 des Rates vom 27. Juli 2000 bei der abfertigenden Zollstelle.