DE24860/16-10210209010
Bündnerfleisch, geschnitten
Angaben des Antragstellers:
Das Erzeugnis soll durch Salzen, Würzen, Pressen und Trocknung (ausschließlich an der Luft) von Rindfleisch hergestellt sein. Das Fleisch soll von Teilstücken von Keulen, mindestens 18 Monate alter Rinder stammen und ohne sichtbares Muskelfett sein. Der pH-Wert des frischen Fleisches vor der Verarbeitung soll zwischen 5,4 und 6,0 liegen. Bei der Trocknung soll Edelschimmel entstehen, der vor dem Verpacken abgewaschen wird.
Feststellungen:
Es wurde ein Warenmuster vorgelegt. In einer etikettierten Kunststoffschale mit bedrucktem Foliendeckel befanden sich sehr dünn geschnittene, dunkelrote, trockene, feste Fleischscheiben, die wie nach getrocknetem Rindfleisch schmecken und riechen.
Befund:
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen / -Fleisch von Rindern / -- ohne Knochen / --- Teilstücke von Keulen von mindestens 18 Monate alten Rindern, ohne sichtbares Muskelfett (3 bis 7 GHT) und mit einem pH-Wert des frischen Fleisches zwischen 5,4 und 6,0; gesalzen, gewürzt, gepresst, ausschließlich an der Luft getrocknet und mit leichtem Edelschimmel (mikroskopische Pilzflora); das Gewicht des Enderzeugnisses beträgt zwischen 41 GHT und 53 GHT des Ausgangserzeugnisses vor dem Salzen