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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI25576/26-139251000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um einen Sammelbehälter aus formgepresstem Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das zylinderförmige, etwa 226,8 cm x 102,1 cm x 167,5 cm große Erzeugnis mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 Litern ist mit drei umlaufenden Stahlbandagen versehen und zeichnet sich durch eine große Hauptöffnung mit Schraubdeckel sowie vier Anschlussmöglichkeiten in Form dreier Gewindeeinsätze bzw. eines Flansches aus. Die Ware dient als Auffang- und Sammelbehältnis für Speisereste. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang bestimmen die Kunststoffe den Charakter der zusammengesetzten Ware. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Sammelbehälter und Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300l“ eingereiht.

DEBTI30213/25-13925100000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei der als „faltbare Regentonne“ bezeichneten Ware um einen Sammelbehälter, bestehend aus: - einem grünen, zylinderförmigen, zusammenfaltbaren, mit Zu- und Ablauföffnungen verstärkten Regenwassertank, -- aus einem mit bloßem Auge wahrnehmbaren, beidseitig mit Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (laut Antragsangaben aus 1000D-Gewebe) bestrichenen Gewebe aus Spinnstoffen mit einer Streifenbreite von augenscheinlich weniger als 5 mm, -- mit einem Fassungsvermögen von 500 Litern, -- mit einem angebrachten, passgenauen Deckel mit umlaufendem Reißverschluss, -- mit acht seitlich angebrachten Stangeneinschubtaschen; - acht Stützstangen aus PVC; - acht Standfüßen für die Stützstangen aus Kunststoff; - einem Auslassventil mit Hahn; - einem Auslassventil mit Schlauchanschluss und - einem Überlaufventil mit Schraubverschluss und integriertem Filterkorb. Der Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch den Wassertank aus Kunststoff bestimmt. Die zerlegte Ware ist gemeinsam mit einer Aufbauanleitung in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“.

DEBTI31614/23-239251000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei der als „faltbare Regentonne“ bezeichneten Ware um zwei unterschiedlich große Sammelbehälter, jeweils bestehend aus: - einem grünen, zylinderförmigen, zusammenfaltbaren, mit Zu- und Ablauföffnungen verstärkten Regenwassertank, -- aus einem mit bloßem Auge wahrnehmbaren, beidseitig mit Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (laut Antragsangaben aus PVC) bestrichenen Gewebe aus Spinnstoffen mit einer Streifenbreite von augenscheinlich weniger als 5 mm, -- mit einem Fassungsvermögen von 500 Litern bzw. 1000 Litern, -- mit einem angebrachten, passgenauen Deckel mit umlaufendem Reißverschluss, -- mit acht bzw. zehn, seitlich angebrachten Stangeneinschubtaschen; - acht bzw. zehn, jeweils etwa 87 cm langen Stützstangen mit Verschlussstopfen aus PVC; - acht bzw. zehn Stangenauflagen als Standfüße aus Kunststoff; - einem weißen, etwa 100 cm langen Ablassschlauch; - einem Auslassventil mit Schlauchanschluss; - einem Wasserhahn sowie - einem Überlaufventil mit Schraubverschluss. Der Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch die Wassertanks aus Kunststoff bestimmt. Die zerlegte Ware ist gemeinsam mit einer Aufbauanleitung in einem Polybeutel in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, an-derweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähn-liche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“.

DEBTI47194/22-139251000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um einen Sammelbehälter aus formgepressten Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware (ca. L 2268 mm x B 1021 mm x H 1675 mm) ist mit drei umlaufenden Stahlbandagen versehen und zeichnet sich durch eine große Hauptöffnung mit Schraubdeckel sowie vier Anschlussmöglichkeiten in Form dreier Gewindeeinsätze bzw. eines Flansches aus. Gemäß den Angaben der Antragstellerin weist der charakterverleihende Kunststoffbehälter ein Fassungsvermögen von mehr als 3000l auf und dient als Auffang- und Sammelbehältnis für Speisereste. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter und Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300l“.

DEBTI2253/22-139251000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Abbildungen und Produktinformationen handelt es sich bei den sog. "Garten-Komplettsets ECO + Standard" um Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf für die Regenwassernutzung. Die Komplettsets bestehen jeweils aus einem sogenannten „Erdspeicher RTMO“ in Form eines Sammelbehälters aus Polyethylen (einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit verschiedenen Fassungsvermögen (2.000 - 10.000 Liter), einer elektrischen Tauchpumpe sowie weiterem Zubehör. Der Sammelbehälter verfügt jeweils über Kranösen und Tragegriffe und ist an der Oberseite mit einer Einstiegsöffnung versehen. Das „Garten-Komplettset Eco“ verfügt als Zubehör über einen Korbfilter aus Kunststoff sowie ein Entnahmeset mit Schlauch, Verbindungsstücken und sog. "Wassersteckdose". Das „Garten-Komplettset Standard“ verfügt als Zubehör über einen Domkorbfilter, ein Zulaufrohr mit Einlauftopf, ein Überlauf-Siphon aus Kunststoff (laut Antragsangaben jeweils aus Polyethylen), eine Durchgangssperre aus Messing (verhindert das Eindringen von Nagetieren) sowie ein Entnahmeset mit Schlauch, Verbindungsstücken und sog. "Wassersteckdose". Der Sammelbehälter wird in das Erdreich eingelassen und dient dem Speichern von Regenwasser, welches mittels der Tauchpumpe entnommen werden kann. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf den Umfang sowie den Wert durch den Sammelbehälter aus Kunststoff bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“.

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