DEBTI27267/26-13926400000
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sogenanntes "Deko-Objekt Kugelbaum". Das etwa 40 cm große Erzeugnis besteht aus einem kegelförmig gearbeiteten Grundgerüst aus Metallstreben/-draht, welches partiell mit einer goldenen, metallisch glänzenden Girlande aus eingeschnittener Kunststofffolie umwickelt ist (nicht blickdicht). Zudem sind nahezu blickdicht und flächendeckend unterschiedlich große (Durchmesser 2,5 cm, 3cm - 5 cm), verschiedenfarbige Kugeln (rot, golden und bordeaux; metallisch glänzend, matt oder beglittert) mittels Draht an dem Gestell fest angebracht. Die Kugeln weisen keine "Krönchen" auf und bestehen nach den Antragsangaben aus Polystorol (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.
Der Charakter der Ware wird im Hinblick auf die Zierwirkung durch die die Schauseite bildenden Kugeln bestimmt.
Eine Einreihung als „Weihnachtsartikel“ kommt für derartig ausgestaltete Kegel nicht in Betracht, da diese nicht aufgrund langjähriger nationaler Traditionen im Sinne der Unterposition (HS) 9505 10 als „Weihnachtsartikel“ anerkannt sind.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Ziergegenstand aus Kunststoff".