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1 Ergebnisse für "3926400000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

392640000080Statuetten und andere Ziergegenstände6%
DEBTI27267/26-13926400000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sogenanntes "Deko-Objekt Kugelbaum". Das etwa 40 cm große Erzeugnis besteht aus einem kegelförmig gearbeiteten Grundgerüst aus Metallstreben/-draht, welches partiell mit einer goldenen, metallisch glänzenden Girlande aus eingeschnittener Kunststofffolie umwickelt ist (nicht blickdicht). Zudem sind nahezu blickdicht und flächendeckend unterschiedlich große (Durchmesser 2,5 cm,  3cm - 5 cm), verschiedenfarbige Kugeln (rot, golden und bordeaux; metallisch glänzend, matt oder beglittert) mittels Draht an dem Gestell fest angebracht. Die Kugeln weisen keine "Krönchen" auf und bestehen nach den Antragsangaben aus Polystorol (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Charakter der Ware wird im Hinblick auf die Zierwirkung durch die die Schauseite bildenden Kugeln bestimmt. Eine Einreihung als „Weihnachtsartikel“ kommt für derartig ausgestaltete Kegel nicht in Betracht, da diese nicht aufgrund langjähriger nationaler Traditionen im Sinne der Unterposition (HS)  9505 10 als „Weihnachtsartikel“ anerkannt sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Ziergegenstand aus Kunststoff".

DEBTI20425/26-13926400000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Abbildung handelt es sich bei der sog. "Solar Wackelfigur WH" um einen winterlichen Dekorationsartikel in Form einer Nachbildung eines weißen Schneemannes mit schwarzem Zylinder und rotem Schal. Die ca. 10,5 cm hohe Figur besteht überwiegend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die auf einem Sockel mit integriertem Solarmodul befestigte Figur wird durch die mit dem Solarmodul erzeugte Energie in Bewegung versetzt, sobald eine bestimmte auf das Solarfeld scheinende Energiemenge überschritten wird. Der wesentliche Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang, das Gesamterscheinungsbild sowie die Zierwirkung durch den Kunststoff bestimmt. Das einzeln in einer Blisterverpackung aufgemachte Erzeugnis wird zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, Statuetten und andere Ziergegenstände" eingereiht.

DEBTI9556/26-13926400000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei den sogenannten "Dekofiguren Pilze/Vogel/Eichhörnchen" um ein 4er Set Zieranhänger. Die maximal 10 cm großen Erzeugnisse bestehen jeweils aus einem formgebenden, detailgetreu ausgebildeten Korpus aus Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend), und stellen ein stilisiertes Eichhörnchen, einen Vogel sowie zwei Pilze dar. Auf der Außenseite sind die Waren vollflächig mit Zuschnitten aus farbigen Spinnstofffilz- oder -vlies beklebt und an der Oberseite mit einer Spinnstoffkordel als Aufhängevorrichtung ausgestattet. Die Waren dienen als universell verwendbare Dekorationsartikel und sind als Set für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, Statuetten und andere Ziergegenstände".

DEBTI9559/26-13926400000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich bei der sogenannten "Hängedeko Maus in Kürbis" um Zieranhänger in zwei Ausführungen. Die jeweils etwa 8 x 9 x 11 cm großen Erzeugnisse bestehen jeweils aus einem formgebenden, detailgetreu ausgebildeten Korpus aus Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend), und stellen einen stilisierten Kürbis mit einer an der Ober- bzw. Vorderseite herausschauenden Maus dar. Auf der Außenseite sind die Waren vollflächig mit Zuschnitten aus farbigen Spinnstofffilz- oder -vlies beklebt und an der Oberseite mit einer Spinnstoffkordel als Aufhängevorrichtung ausgestattet. Derartige Waren dienen als universell verwendbare Dekorationsartikel. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, Statuetten und andere Ziergegenstände".

DEBTI51121/25-13926400000

Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten LED-Solarleuchte, bestehend aus einen Flamingo darstellenden Aufsatz aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 sowie einem Metallstab mit Erdspieß (ebenfalls aus Kunststoff). Der Aufsatz ist zusätzlich mit einer integrierten LED-Beleuchtung versehen. In der Stabmitte ist ein Kunststoffgehäuse mit einer Solarzelle mit integriertem Helligkeitssensor, Batteriefach und EIN/AUS-Schalter angebracht. Die ca. 72 x 13,5 x 5 cm Ware dient der dekorativen Ausgestaltung des Außenbereichs bei Dämmerung und Dunkelheit. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Ziergegenstand bestimmen die Kunststoffaufsätze den Charakter der zusammengesetzten Ware. Eine Einreihung als Beleuchtungskörper der Position 9405 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht der Umgebungserhellung dient und die integrierte Beleuchtung lediglich die Zierwirkung der Ware erhöht. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis ist in einen Pappkarton aufgemacht und wird zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen; Statuetten und andere Ziergegenstände" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI