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Betroffene Waren und KN-Codes
Die 6 betroffenen Sektoren (Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff), KN-Codes des Anhangs I, De-minimis-Schwelle und Ausnahmen.
Zugehöriges Tool: - Tool ausprobieren →Die sechs durch CBAM abgedeckten Sektoren
Anhang I der Verordnung 956/2023 definiert die CBAM-pflichtigen Waren abschließend anhand ihrer Warennummern der Kombinierten Nomenklatur (KN-Codes). Sechs Sektoren sind abgedeckt, ausgewählt aufgrund ihrer CO2-Intensität und ihres Risikos der Carbon-Leakage.
1. Zement
Zement ist eines der CO2-intensivsten Materialien weltweit. Der Klinkerproduktionsprozess (Hauptbestandteil des Zements) verursacht erhebliche direkte Emissionen (Kalzinierung von Kalkstein + Verbrennung).
Abgedeckte KN-Codes:
- 2507 00 80 -- Kaolinhaltige Tone und andere (ohne Kaolin)
- 2523 10 00 -- Zementklinker
- 2523 21 00 -- Weißer Portlandzement
- 2523 29 00 -- Sonstiger Portlandzement
- 2523 30 00 -- Aluminiumschieferzement
- 2523 90 00 -- Sonstige hydraulische Zemente
Typische Emissionen: 0,6 bis 0,9 Tonnen CO2 pro Tonne produziertem Zement. Der Großteil der Emissionen (ca. 60 %) stammt aus dem Kalzinierungsprozess – eine chemische Reaktion, die für die Klinkerproduktion charakteristisch ist und ohne grundlegende Produktänderung nicht vermieden werden kann.
Wichtige Einfuhrströme in die EU: Türkei, Marokko, Tunesien, Algerien und der Westbalkan sind die Hauptquellen für Zementeinfuhren. Die Türkei allein macht über 40 % der EU-Zementeinfuhren nach Volumen aus.
2. Eisen und Stahl
Der Stahlerzeugungssektor ist der zweitgrößte industrielle CO2-Emittent in der EU. Die CBAM-Abdeckung ist sehr umfassend und reicht von Rohprodukten (Roheisen, Rohstahl) bis zu Halbfertig- und Fertigprodukten.
Abgedeckte KN-Codes (Hauptauszüge):
- 7201 -- Roheisen und Spiegeleisen
- 7202 -- Ferrolegierungen
- 7203 -- Eisenprodukte aus Direktreduktion
- 7204 -- Eisenabfälle und Schrott
- 7205 bis 7229 -- Flacherzeugnisse, Stäbe, Winkel, Profile, Draht, Rohre aus Stahl
- 7301 bis 7326 -- Konstruktionen, Behälter, Kabel, sonstige Eisen- oder Stahlwaren
- 7301 -- Spundwände
- 7302 -- Bahngleiselemente
- 7303 bis 7307 -- Rohre und Rohrleitungen
- 7308 -- Konstruktionen und Teile davon
- 7309 bis 7326 -- Behälter, Kabel, sonstige gefertigte Artikel
Typische Emissionen:
- Hochofenroute (BF-BOF): 1,4 bis 2,2 Tonnen CO2 pro Tonne Stahl
- Elektroofenroute (EAF): 0,3 bis 0,5 Tonnen CO2 pro Tonne
Diese 3- bis 5-fache Differenz zwischen den Produktionswegen hat erhebliche Auswirkungen auf die CBAM-Kosten. EAF-Stahl, der hauptsächlich aus recyceltem Schrott hergestellt wird, hat unter dem Mechanismus einen strukturellen Vorteil.
Wichtige Einfuhrströme: Türkei (größter EU-Stahllieferant, ca. 15 Mio. t/Jahr), Indien, China, Südkorea, Ukraine und Russland (vor Sanktionen).
3. Aluminium
Primäraluminium ist ein äußerst energieintensives Metall, dessen Herstellung durch Elektrolyse erhebliche direkte und indirekte Emissionen verursacht.
Abgedeckte KN-Codes:
- 7601 -- Ungeformtes Aluminium
- 7602 -- Aluminiumabfälle und -schrott
- 7603 -- Aluminium-Pulver und -Flocken
- 7604 -- Aluminiumstäbe, -stangen und -profile
- 7605 -- Aluminiumdraht
- 7606 -- Aluminiumplatten, -bleche und -streifen
- 7607 -- Aluminiumfolie
- 7608 -- Aluminiumrohre und -leitungen
- 7609 bis 7616 -- Rohrverbindungsstücke, Konstruktionen, gefertigte Artikel
Typische Emissionen: 8 bis 18 Tonnen CO2 pro Tonne Primäraluminium (stark abhängig vom Strommix des Herstellungslandes). Ein Schmelzwerk, das mit Wasserkraft in Norwegen oder Island betrieben wird, emittiert ca. 2-4 tCO2/t, während ein kohlebetriebenes Werk in China oder Indien über 18 tCO2/t ausstoßen kann.
Wichtige Einfuhrströme: Russland (vor Sanktionen), China, Indien, Norwegen (nicht-EU, aber mit ETS-Anbindung), VAE, Bahrain, Mosambik.
4. Düngemittel
Stickstoffdüngemittel sind aufgrund der Emissionen aus der Ammoniakproduktion (Dampfreformierung von Erdgas) und der Salpetersäureproduktion abgedeckt.
Abgedeckte KN-Codes:
- 2808 00 00 -- Salpetersäure; Sulfonsalpetersäuren
- 2814 -- Anhydritisches Ammoniak oder in wässriger Lösung
- 2834 -- Nitrite und Nitrate
- 3102 -- Mineralische oder chemische stickstoffhaltige Düngemittel
- 3105 -- Düngemittel mit Stickstoff und Phosphor und/oder Kalium
Typische Emissionen: 1,6 bis 2,7 Tonnen CO2 pro Tonne Ammoniak. Die Ammoniakherstellung durch Dampfreformierung verursacht ca. 1,8 % der weltweiten CO2-Emissionen.
Wichtige Einfuhrströme: Russland, Trinidad und Tobago, Algerien, Ägypten, USA, Saudi-Arabien.
5. Elektrizität
Elektrizität ist in CBAM enthalten, um Carbon Leakage in elektrischen Verbundnetzen mit der EU zu verhindern.
Abgedeckter KN-Code:
- 2716 00 00 -- Elektrische Energie
Besonderheit: Es werden nur direkte Emissionen berücksichtigt. Stromimporte aus Drittländern, deren Strommarkt mit dem der EU gekoppelt ist (Norwegen, Schweiz unter bestimmten Bedingungen), können von speziellen Regelungen profitieren. Der Emissionsfaktor für importierte Elektrizität basiert typischerweise auf dem durchschnittlichen Netzemissionsfaktor des Exportlandes, sofern keine spezifischen Daten der Erzeugungsanlage vorliegen.
Wichtige Ströme: Ukraine, Westbalkan, Marokko, Türkei (vernetzte Netze).
6. Wasserstoff
Wasserstoff wurde aufgenommen, um einen schnell wachsenden Sektor abzudecken, bei dem ein zukünftiges Risiko von Carbon Leakage erwartet wird.
Abgedeckter KN-Code:
- 2804 10 00 -- Wasserstoff
Typische Emissionen nach Produktionsart:
| Typ | Verfahren | Emissionen (tCO2/t H2) |
|---|---|---|
| Grau | Dampfreformierung | 9-12 |
| Blau | Reformierung + CCS | 1-3 |
| Grün | Erneuerbare Elektrolyse | 0,5-3,5 |
| Pink | Kernkraft-Elektrolyse | 0,5-1 |
Die enorme Spannweite (0,5 bis 12 tCO2/t) macht tatsächliche Emissionsdaten für Wasserstoffimporte entscheidend. Die Verwendung von Standardwerten für grünen Wasserstoff würde die Kosten dramatisch überschätzen.
De-minimis-Schwelle
Artikel 2a der Verordnung 956/2023, geändert durch Verordnung 2025/2083, sieht eine De-minimis-Ausnahme vor:
Sendungen mit einem Eigenwert von höchstens 150 EUR oder einem Bruttogewicht von höchstens 50 kg sind von CBAM ausgenommen, sofern der Versender nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren insgesamt pro Jahr in die EU einführt.
Artikel 25a sieht einen Überwachungsmechanismus zur Einhaltung dieser Schwelle vor. Die 50-Tonnen-Grenze gilt für alle CBAM-Waren zusammen, nicht pro Produkt. Sie wird auf Versender-Ebene berechnet, nicht auf Importeursebene.
Praktische Auswirkung: Kleine und mittlere Importeure mit geringen Mengen können von der Regelung ausgenommen sein. Überschreitet der jährliche Gesamtwert jedoch auch nur einmal die 50-Tonnen-Grenze, gelten die vollständigen CBAM-Verpflichtungen rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.
Wie prüft man, ob ein Produkt abgedeckt ist
Schritt 1: Identifizieren Sie den KN-Code
Der 8-stellige KN-Code Ihrer Waren ist das entscheidende Element. Nutzen Sie unser automatisiertes Klassifizierungstool oder konsultieren Sie die TARIC-Nomenklatur, um den genauen Code zu ermitteln. Eine präzise Zolltarifklassifizierung ist essenziell – schon eine Ziffer kann darüber entscheiden, ob das Produkt unter CBAM fällt oder nicht.
Schritt 2: Abgleich mit Anhang I
Vergleichen Sie den ermittelten KN-Code mit der Liste in Anhang I der Verordnung 956/2023. Beachten Sie, dass einige KN-Codes auf Überschriftebene (4 Stellen) abgedeckt sind, andere auf detaillierter Ebene (6 oder 8 Stellen). Wenn eine Überschrift gelistet ist, sind alle darunterliegenden Unterpositionen abgedeckt, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Schritt 3: Prüfen Sie Ausschlüsse
Bestimmte Produkte sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn ihr KN-Code abgedeckt ist:
- Waren im Transit durch das Zollgebiet der EU
- Rückwaren (Wiedereinfuhr) unter demselben KN-Code
- Waren unter dem Veredelungsverfahren, wenn sie wieder ausgeführt werden (Art. 34)
- Waren mit Ursprung in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (Länder mit Anbindung an das EU-ETS oder gleichwertiger CO2-Bepreisung)
Direkte vs. indirekte Emissionsabdeckung nach Sektor
CBAM umfasst:
- Direkte Emissionen: Emissionen, die während des Herstellungsprozesses entstehen (immer für alle Sektoren abgedeckt)
- Indirekte Emissionen: Emissionen, die mit dem während der Herstellung verbrauchten Strom verbunden sind (nur für bestimmte Sektoren abgedeckt)
| Sektor | Direkte Emissionen | Indirekte Emissionen |
|---|---|---|
| Zement | Abgedeckt | Abgedeckt |
| Eisen und Stahl | Abgedeckt | Nicht abgedeckt (anfangs) |
| Aluminium | Abgedeckt | Nicht abgedeckt (anfangs) |
| Düngemittel | Abgedeckt | Abgedeckt |
| Elektrizität | Abgedeckt | N/A |
| Wasserstoff | Abgedeckt | Abgedeckt |
Der Ausschluss indirekter Emissionen bei Eisen/Stahl und Aluminium ist eine vorübergehende Maßnahme. Die Überprüfung nach Artikel 30 könnte die Abdeckung indirekter Emissionen auf diese Sektoren ausweiten.
Prüfen Sie, ob Ihre Produkte abgedeckt sind
Häufig gestellte Fragen
- Sind Fertigprodukte, die Stahl enthalten, von CBAM betroffen?
- Ja. CBAM umfasst eine breite Palette von Eisen- und Stahlprodukten, einschließlich Fertigwaren (Schrauben, Bolzen, Stahlkonstruktionen, Rohre, Kabel). Prüfen Sie den genauen KN-Code Ihres Produkts anhand von Anhang I der Verordnung 956/2023. Produkte, die unter die Überschriften 7301 bis 7326 fallen, sind in der Regel abgedeckt.
- Ist recyceltes Aluminium CBAM-pflichtig?
- Ja. Aluminiumabfälle und -schrott (KN-Code 7602) sind in Anhang I abgedeckt. Die eingebetteten Emissionen von recyceltem Aluminium sind jedoch typischerweise deutlich niedriger als die von Primäraluminium (ca. 0,5 tCO2/t vs. 8-18 tCO2/t), was die Anzahl der abzugebenden Zertifikate erheblich reduziert.
- Gilt die 50-Tonnen-Schwelle pro Produkt oder insgesamt?
- Die De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen gilt für die Gesamtmenge aller CBAM-Waren, die derselbe Versender innerhalb eines Kalenderjahres in die EU sendet, über alle CBAM-Produkte hinweg. Artikel 25a sieht einen Überwachungsmechanismus für diese Schwelle vor. Wird sie überschritten, gelten die vollständigen CBAM-Verpflichtungen für das gesamte Jahr.
- Ist ein Produkt unter dem Veredelungsverfahren CBAM-pflichtig?
- Waren, die unter dem Veredelungsverfahren eingeführt werden, unterliegen CBAM nur, wenn sie zur freien Verwendung in der EU abgefertigt werden (Artikel 34). Werden sie nach der Verarbeitung wieder ausgeführt, findet CBAM keine Anwendung. Während der Veredelungszeit kann jedoch eine Emissionsberichterstattungspflicht bestehen.
- Was passiert, wenn ich ein Produkt falsch klassifiziere und es sich als CBAM-pflichtig herausstellt?
- Eine Fehlklassifizierung kann zu rückwirkender CBAM-Haftung führen, einschließlich Sanktionen gemäß Artikel 26. Die CBAM-Deklarantennummer muss in Zollanmeldungen für abgedeckte Waren angegeben sein. Die Nutzung eines automatisierten Klassifizierungstools und die Überprüfung anhand der TARIC-Nomenklatur vor dem Import wird dringend empfohlen.